H-Kennzeichen & 07-Gutachten

H-Kennzeichen & 07-GutachtenNeben der normalen Hauptuntersuchung, welche alle 24 Monate für jeden normal zugelassenen PKW fällig ist, gibt es bei Oldtimern eine weitere spezielle Anforderung für das Erlangen des H-Kennzeichens.

Das H-Kennzeichen – Oldtimer Gutachten

Seit 1997 können Besitzer von Fahrzeugen, welche mindestens 30 Jahre alt sind, ein H-Kennzeichen oder auch ein 07-Kennzeichen erlangen. Doch nicht alle Autos bekommen das begehrte Oldtimer-Kennzeichen, nur weil sie das vorgeschriebene Alter erreicht haben, denn ein Wagen muss hierfür besondere Auflagen entsprechen. In Deutschland muss jedes altere Auto alle 24 Monate zu einer Hauptuntersuchung – das ist die Norm. Diese wird bei uns im Haus von Prüforganisationen wie TÜV, GTÜ und Dekra durchgeführt. Bei dieser Untersuchung des Wagens sind Kontrollen der Karosserie, des Fahrwerks, der Lenkung und auch der Beleuchtung angesagt. Zudem wird die Abgasanlage und die Bremsanlage kontrolliert. Die früher extra notwendige Abgasuntersuchung wird nach aktueller Regelung direkt bei der Fahrzeughauptuntersuchung mit gemacht.

Das H-Kennzeichen („historisches Kennzeichen“) wiederum wird zur Wahrung des „kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ vergeben. Erkennen lassen sich die zertifizierten Oldies am „H“ ( oder im Speziallfall des Oldtimersammelkennzeichens an der roten 07-Nummer), welches als letzte Stelle dem normalen Kennzeichen hinzugefügt wird. Im Normalfall wird im Zuge des Gutachtens gleich noch eine Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt. Mit dem positiven Oldtimergutachten muss dann bei der Zulassungsstelle das H-Kennzeichen beantragt werden.
Welche Voraussetzungen muss ein Auto für das H-Kennzeichen erfüllen?

Um das H-Kennzeichen zu erhalten, muss ein Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein. Damit können sogar Fahrzeuge wie der VW Golf 2 inzwischen den Oldtimer-Status verliehen bekommen. Zusätzlich zum Alter hat ein Fahrzeug laut Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) für die Vergabe eines H-Kennzeichens folgende Kriterien zu erfüllen:

Das Fahrzeug muss in allen Hauptbaugruppen dem Originalzustand entsprechen.
Änderungen und Umbauten sind nur dann zulässig, wenn sie zeitgenössisch sind und nachweislich länger als 30 Jahre zurückliegen.
Es dürfen keine technischen Mängel und größere Gebrauchsspuren vorhanden sein.

Ein Oldtimer wird daher wie folgt definiert:

„Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“ (§ 2 Nr. 22 FZV)

TÜV, GTÜ und Dekra kommen 4 x die Woche ins Haus.

Montag, Dienstag und Freitag am Nachmittag.

Mittwoch am Vormittag.